Rechtliches
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Leistungsbedingungen (AVLLB)
Version 2.0 · Stand: Juni 2026
Präambel
1. Die DubbeDynamics GmbH erbringt technische Beratungs-, Engineering-, Projektmanagement-, Beschaffungsunterstützungs-, Dokumentations-, Service- und Lieferleistungen, insbesondere im Umfeld industrieller Anlagen, Apparate, Maschinen, Komponenten, Sonderanfertigungen und technischer Prozesslösungen.
2. Diese Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Leistungsbedingungen regeln die rechtlichen Grundlagen für Angebote, Lieferungen und Leistungen der DubbeDynamics GmbH gegenüber Unternehmern und sonstigen gewerblichen Auftraggebern.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1. Diese Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Leistungsbedingungen („AVLLB“) gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen, Leistungen und sonstigen Geschäftsbeziehungen der DubbeDynamics GmbH, Bad Dürkheim, Deutschland („DubbeDynamics“), gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Kunde“).
2. Diese AVLLB gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
3. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AVLLB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, DubbeDynamics stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn DubbeDynamics in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.
4. Diese AVLLB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit demselben Kunden, ohne dass DubbeDynamics erneut auf sie hinweisen muss.
5. Individuelle schriftliche Vereinbarungen, insbesondere Einzelverträge, Auftragsbestätigungen, technische Spezifikationen, Incoterms-Regelungen oder Qualitätssicherungsvereinbarungen, gehen diesen AVLLB vor, soweit sie ausdrücklich abweichende Regelungen enthalten.
§ 2 Angebote, Vertragsschluss und Rangfolge der Vertragsdokumente
1. Angebote von DubbeDynamics sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von DubbeDynamics, durch Unterzeichnung eines Einzelvertrags oder durch Beginn der Leistungserbringung durch DubbeDynamics zustande.
3. Zeichnungen, Abbildungen, technische Beschreibungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs- und Verbrauchsangaben sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
4. Bei Widersprüchen zwischen Vertragsdokumenten gilt folgende Rangfolge: (1) individuell ausgehandelte schriftliche Vereinbarung, (2) Auftragsbestätigung von DubbeDynamics, (3) technische Spezifikation bzw. Pflichtenheft, soweit von DubbeDynamics schriftlich bestätigt, (4) diese AVLLB, (5) gesetzliche Regelungen.
5. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
§ 3 Leistungsumfang, Dienst- und Werkleistungen
1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der Auftragsbestätigung, dem Einzelvertrag, der ausdrücklich bestätigten technischen Spezifikation oder einer ausdrücklich vereinbarten Leistungsbeschreibung.
2. DubbeDynamics erbringt je nach Auftrag insbesondere Engineering-, Beratungs-, Planungs-, Projektmanagement-, Expediting-, Beschaffungsunterstützungs-, Dokumentations-, Prüf-, Service-, Inbetriebnahmeunterstützungs- sowie Lieferleistungen für Maschinen, Apparate, Komponenten, Ersatzteile und Sonderanfertigungen.
3. Soweit DubbeDynamics Beratungs-, Engineering-, Planungs-, Projektmanagement- oder Unterstützungsleistungen erbringt, handelt es sich – sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein bestimmter Erfolg vereinbart wurde – um Dienst- bzw. Unterstützungsleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher, technischer oder behördlicher Erfolg wird nur geschuldet, wenn dieser ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
4. Bei kundenspezifischen Sonderanfertigungen, Konstruktionen, Umbauten oder Systemlösungen ist Grundlage der Leistung ausschließlich der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung schriftlich vereinbarte technische Stand. Nachträgliche Änderungen gelten als Änderungsverlangen gemäß § 8 dieser AVLLB.
5. DubbeDynamics ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
§ 4 Preise, Nebenkosten und Preisänderungen
1. Alle Preise verstehen sich netto in Euro, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
2. Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, verstehen sich Preise für Lieferungen FCA Bad Dürkheim, Deutschland, gemäß Incoterms® 2020.
3. Verpackungs-, Transport-, Versicherungs-, Zoll-, Export-, Import-, Prüf-, Abnahme-, Übersetzungs-, Dokumentations-, Reise-, Unterbringungs-, Spesen- und sonstige Nebenkosten werden gesondert berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Preis enthalten sind.
4. Bei Beratungs-, Engineering-, Projekt- und Serviceleistungen gelten die vereinbarten Stundensätze, Tagessätze oder Pauschalen. Reisezeiten, Wartezeiten und kundenseitig verursachte Stillstandszeiten können gesondert berechnet werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
5. Erhöhen sich nach Vertragsschluss Material-, Energie-, Lohn-, Fracht-, Wechselkurs-, Zoll-, Beschaffungs-, Zuliefer- oder sonstige projektbezogene Kosten wesentlich, ist DubbeDynamics berechtigt, eine angemessene Preisanpassung zu verlangen, sofern zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefer- oder Leistungszeitpunkt mehr als vier Monate liegen oder die Kostensteigerung vom Kunden veranlasst wurde.
§ 5 Zahlungsbedingungen
1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten für Lieferungen, Maschinen, Apparate, Komponenten, Sonderanfertigungen und projektbezogene Leistungen folgende Zahlungsbedingungen: 50 % des Netto-Auftragswerts bei Auftragserteilung, 40 % des Netto-Auftragswerts bei Mitteilung der Versandbereitschaft und 10 % des Netto-Auftragswerts innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung und Rechnungserhalt.
2. DubbeDynamics ist berechtigt, Lieferungen, Dokumentationen, Freigaben, Abnahmen oder sonstige Leistungen bis zum Eingang fälliger Zahlungen zurückzuhalten.
3. Rechnungen für reine Beratungs-, Engineering-, Service- oder Unterstützungsleistungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
4. Zahlungen gelten erst mit vorbehaltloser Gutschrift auf dem Konto von DubbeDynamics als geleistet.
5. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen sowie Ersatz des weiteren Verzugsschadens. DubbeDynamics ist berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung fälliger Beträge zu verweigern.
6. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7. Konstruktions-, Engineering-, Planungs-, Dokumentations-, Beschaffungs- und Projektleistungen sowie bereits beschaffte Materialien, kundenspezifische Komponenten, Fremdleistungen und sonstige projektbezogene Aufwendungen sind auch im Falle einer Kündigung, Stornierung, Verschiebung oder Nichtabnahme durch den Kunden angemessen zu vergüten; weitergehende gesetzliche und vertragliche Ansprüche von DubbeDynamics bleiben unberührt.
8. DubbeDynamics ist berechtigt, bei Neukunden, Auslandsaufträgen, erhöhtem wirtschaftlichem Risiko, Bonitätszweifeln oder kundenspezifischen Sonderanfertigungen Vorauszahlungen, Sicherheiten, Akkreditive oder abweichende Zahlungsmodalitäten zu verlangen.
§ 6 Liefer- und Leistungszeiten
1. Liefer- und Leistungsfristen beginnen erst, wenn alle technischen, kaufmännischen und rechtlichen Fragen geklärt sind, der Kunde alle erforderlichen Informationen, Unterlagen, Freigaben, Genehmigungen und Mitwirkungshandlungen erbracht hat und vereinbarte Anzahlungen bei DubbeDynamics eingegangen sind.
2. Liefer- und Leistungszeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
3. Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf Versandbereitschaft mitgeteilt wurde oder die Ware gemäß vereinbarter Lieferklausel bereitgestellt ist.
4. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
5. Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen angemessen. DubbeDynamics kann entstehende Mehrkosten, Lagerkosten, Wartezeiten oder Stillstandskosten gesondert berechnen.
6. Kommt DubbeDynamics ausnahmsweise mit einer verbindlich vereinbarten Lieferfrist in Verzug, kann der Kunde DubbeDynamics schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Die Frist muss unter Berücksichtigung der Art der Leistung, Beschaffungslage, Spezifikation und Produktionsumstände angemessen sein.
§ 7 Lieferung, Versand, Incoterms und Gefahrübergang
1. Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, erfolgen Lieferungen FCA Bad Dürkheim, Deutschland, gemäß Incoterms® 2020.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht entsprechend der vereinbarten Incoterms-Klausel auf den Kunden über.
3. Wird der Versand, die Abholung, die Abnahme oder die Übergabe aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr spätestens mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
4. DubbeDynamics ist berechtigt, Ware auf Kosten und Risiko des Kunden einzulagern, wenn sich Versand, Abholung oder Abnahme aus vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert.
5. Versicherungen, insbesondere Transport- oder Montageversicherungen, werden nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.
§ 8 Änderungen, Zusatzleistungen und Change Orders
1. Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich Spezifikation, Lieferumfang, Dokumentation, Terminen, Prüfungen, Abnahmen, Verpackung, Versand, Exportanforderungen oder sonstigen Vertragsinhalten, handelt es sich um ein Änderungsverlangen.
2. DubbeDynamics ist nicht verpflichtet, Änderungsverlangen auszuführen, bevor eine schriftliche Vereinbarung über technische Auswirkungen, Termine, Vergütung und Kosten getroffen wurde.
3. Führt DubbeDynamics auf Wunsch des Kunden Zusatzleistungen aus, ohne dass zuvor eine Pauschalvergütung vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand zu den jeweils vereinbarten oder üblichen Sätzen von DubbeDynamics.
4. Änderungen, die aufgrund unvollständiger, fehlerhafter oder nachträglich geänderter Kundenvorgaben erforderlich werden, gehen zu Lasten des Kunden.
§ 9 Mitwirkungspflichten und Verantwortung des Kunden
1. Der Kunde hat alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Prozessdaten, Stoffdaten, Aufstellbedingungen, Schnittstellen, Sicherheitsanforderungen, Spezifikationen, Zeichnungen, Normen, Genehmigungen, Werksvorschriften und Freigaben rechtzeitig, vollständig und richtig bereitzustellen.
2. Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung der von ihm bereitgestellten Informationen, Stoffdaten, Prozessparameter, Einsatzbedingungen und Vorgaben verantwortlich.
3. Der Kunde hat sicherzustellen, dass von ihm bereitgestellte Stoffe, Medien, Proben, Daten, Unterlagen oder Anlagenbereiche keine unzumutbaren Gefahren für Personen, Umwelt, Anlagen oder Sachen verursachen und dass alle erforderlichen Sicherheitsinformationen rechtzeitig vorliegen.
4. Verzögerungen, Mehrkosten oder Schäden infolge unterlassener, verspäteter, unrichtiger oder unvollständiger Mitwirkung des Kunden gehen zu Lasten des Kunden.
5. Bei Einsätzen auf Kundenstandorten hat der Kunde für sicheren Zugang, erforderliche Genehmigungen, Arbeitssicherheitsunterweisungen, Ansprechpartner, Stillstandsfreigaben und die Einhaltung standortspezifischer Sicherheitsanforderungen zu sorgen.
§ 10 Abnahme, Prüfungen, FAT und SAT
1. Soweit eine Abnahme vereinbart oder gesetzlich erforderlich ist, hat der Kunde die Leistung nach Bereitstellung unverzüglich zu prüfen und abzunehmen.
2. Eine Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden.
3. Bleibt der Kunde einem vereinbarten Abnahmetermin fern, verweigert er die Abnahme ohne berechtigten Grund oder erklärt er sich nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung zur Abnahme, gilt die Leistung als abgenommen, sofern DubbeDynamics auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
4. Factory Acceptance Tests (FAT), Site Acceptance Tests (SAT), Prüfungen, Inspektionen, Werksabnahmen, Dokumentationsprüfungen oder sonstige Abnahmen erfolgen nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Umfang, Kriterien, Toleranzen, Prüfmedien, Verantwortlichkeiten und Kosten sind vorab schriftlich festzulegen.
5. Werden FAT, SAT oder sonstige Prüfungen aufgrund kundenseitiger Gründe verschoben, wiederholt oder erweitert, trägt der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten.
§ 11 Dokumentation
1. Technische Dokumentation wird nur in dem Umfang, der Sprache, Form und Detailtiefe geschuldet, der ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
2. Dokumentationsunterlagen, Bedienhinweise, Zeichnungen, Datenblätter, Berechnungen, Prüfunterlagen und Zertifikate dürfen vom Kunden nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck verwendet werden.
3. Nicht ausdrücklich vereinbarte Dokumentationsleistungen, Übersetzungen, Formatierungen, Anpassungen an Kundensysteme, Datenbankeinträge oder zusätzliche Zertifikate werden gesondert vergütet.
4. DubbeDynamics ist nicht verpflichtet, bereitgestellte Dokumentation nach Vertragserfüllung zu aktualisieren, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
1. DubbeDynamics behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.
2. Der Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an DubbeDynamics ab; DubbeDynamics nimmt die Abtretung an.
3. Wird Vorbehaltsware verarbeitet, verbunden oder vermischt, erfolgt dies stets für DubbeDynamics als Hersteller, ohne dass DubbeDynamics hieraus verpflichtet wird. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit anderen Sachen erwirbt DubbeDynamics Miteigentum im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Sachen zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung.
4. Der Kunde hat Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, ausreichend gegen übliche Risiken zu versichern und DubbeDynamics Zugriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, ist DubbeDynamics berechtigt, Vorbehaltsware nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften herauszuverlangen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware gilt nicht automatisch als Rücktritt vom Vertrag.
§ 13 Mängelrechte und Gewährleistung
1. Der Kunde hat gelieferte Waren und erbrachte Leistungen unverzüglich nach Lieferung, Bereitstellung oder Abnahme zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen, schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Für Kaufleute gilt § 377 HGB ergänzend.
2. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
3. Bei berechtigten und rechtzeitig gerügten Mängeln ist DubbeDynamics nach eigener Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
4. Der Kunde hat DubbeDynamics die zur Prüfung und Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Verweigert der Kunde dies, ist DubbeDynamics insoweit von der Mängelhaftung befreit.
5. Mängelrechte bestehen nicht bei normalem Verschleiß, unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage oder Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte, ungeeigneten Betriebsbedingungen, fehlerhaften Kundenvorgaben, Änderungen ohne Zustimmung von DubbeDynamics, ungeeigneten Medien, chemischen, mechanischen, thermischen oder sonstigen Einwirkungen außerhalb der vereinbarten Spezifikation.
6. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang bzw. Abnahme, soweit gesetzlich zulässig. Gesetzliche zwingende längere Fristen bleiben unberührt.
§ 14 Haftung
1. DubbeDynamics haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DubbeDynamics nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
3. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Nutzungsausfall, Betriebsunterbrechung, Datenverlust, Finanzierungskosten, Vertragsstrafen des Kunden gegenüber Dritten und Verlust von Geschäftsmöglichkeiten ausgeschlossen.
4. In den Fällen des Absatzes 2 ist die Haftung je Schadensfall auf 250.000 € und insgesamt je Vertragsverhältnis auf 500.000 € begrenzt. Die Haftung ist darüber hinaus auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
5. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 15 Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte und Know-how
1. Alle Rechte an Konzepten, Entwürfen, Zeichnungen, Berechnungen, Designs, Spezifikationen, Modellen, Software, Dokumentationen, Angeboten, technischen Lösungen, Know-how, Methoden und Arbeitsergebnissen, die von DubbeDynamics erstellt oder eingebracht werden, verbleiben bei DubbeDynamics, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
2. Der Kunde erhält an den von DubbeDynamics bereitgestellten Arbeitsergebnissen lediglich ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck, sobald die vereinbarte Vergütung vollständig bezahlt ist.
3. Eine Übertragung von Eigentums-, Urheber-, Patent-, Gebrauchsmuster-, Design-, Marken- oder sonstigen Schutzrechten bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
4. Der Kunde darf Unterlagen, Zeichnungen, Berechnungen, Konzepte, Spezifikationen und sonstige technische Informationen von DubbeDynamics ohne vorherige schriftliche Zustimmung weder vervielfältigen, ändern, rückentwickeln, Dritten zugänglich machen noch für andere Projekte verwenden.
5. Vorbekanntes Know-how, Standardmethoden, allgemeine Erfahrungswerte, Werkzeuge, Templates, Berechnungsansätze, Konstruktionsprinzipien und sonstige Background-IP von DubbeDynamics bleiben uneingeschränktes Eigentum von DubbeDynamics.
§ 16 Vertraulichkeit
1. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu verwenden.
2. Vertrauliche Informationen sind insbesondere technische, kaufmännische, betriebliche, strategische, finanzielle und rechtliche Informationen, Zeichnungen, Modelle, Spezifikationen, Preise, Kundendaten, Lieferantendaten, Know-how und nicht öffentlich bekannte Projektdetails.
3. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder rechtmäßig von Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erhalten wurden.
4. Die Geheimhaltungspflicht gilt für fünf Jahre nach Beendigung des jeweiligen Vertrags fort, soweit nicht gesetzlich oder einzelvertraglich längere Geheimhaltungspflichten gelten.
§ 17 Exportkontrolle, Sanktionen und Endverwendung
1. Sämtliche Lieferungen und Leistungen stehen unter dem Vorbehalt der Einhaltung anwendbarer nationaler, europäischer, US-amerikanischer und internationaler Exportkontroll-, Embargo- und Sanktionsvorschriften, soweit diese im Einzelfall anwendbar sind.
2. Der Kunde verpflichtet sich, gelieferte Waren, Software, Technologien, Dokumentationen und Arbeitsergebnisse nicht unmittelbar oder mittelbar unter Verstoß gegen anwendbare Exportkontroll-, Embargo- oder Sanktionsvorschriften zu verwenden, weiterzugeben, zu exportieren oder zu re-exportieren.
3. Der Kunde hat DubbeDynamics auf Verlangen alle für die exportkontrollrechtliche Prüfung erforderlichen Informationen, insbesondere Angaben zu Endverwender, Endverwendung, Bestimmungsland und Lieferkette, unverzüglich bereitzustellen.
4. DubbeDynamics ist berechtigt, die Leistung zu verweigern, zu verzögern, zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit die Durchführung gegen anwendbare Exportkontroll-, Embargo- oder Sanktionsvorschriften verstoßen würde oder erforderliche Genehmigungen nicht erteilt werden.
5. Verzögerungen oder Nichtdurchführbarkeit aufgrund exportkontrollrechtlicher Prüfungen, Genehmigungen oder Verbote begründen keine Haftung von DubbeDynamics, soweit DubbeDynamics die Umstände nicht zu vertreten hat.
§ 18 Compliance, Arbeitssicherheit und Umwelt
1. Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, insbesondere Antikorruptions-, Kartell-, Geldwäsche-, Arbeitsschutz-, Umwelt- und Datenschutzvorschriften.
2. Der Kunde stellt sicher, dass seine Mitarbeiter, Vertreter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen keine unzulässigen Vorteile anbieten, versprechen, gewähren, fordern oder annehmen.
3. Bei Tätigkeiten auf Kundenstandorten ist der Kunde verantwortlich für die rechtzeitige Bereitstellung aller standortspezifischen Sicherheits-, Umwelt-, Zugangs-, Genehmigungs- und Unterweisungsanforderungen.
4. DubbeDynamics ist berechtigt, Arbeiten zu unterbrechen oder abzulehnen, wenn erhebliche Sicherheits-, Umwelt- oder Compliance-Risiken bestehen oder erforderliche Informationen fehlen.
§ 19 Höhere Gewalt und vorübergehende Leistungshindernisse
1. Ereignisse höherer Gewalt und sonstige unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von DubbeDynamics liegende Ereignisse befreien DubbeDynamics für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten.
2. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Unruhen, Pandemien, Epidemien, behördliche Maßnahmen, Export- oder Importbeschränkungen, Energieengpässe, Cyberangriffe, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Transportstörungen, Lieferkettenstörungen sowie Nicht- oder Spätbelieferung durch Vorlieferanten, soweit DubbeDynamics diese nicht zu vertreten hat.
3. Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
4. Dauert ein Leistungshindernis länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, vom betroffenen Teil des Vertrags zurückzutreten, soweit ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist.
§ 20 Kündigung, Stornierung und Projektabbruch
1. Kündigungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform.
2. Kündigt oder storniert der Kunde einen Vertrag ohne von DubbeDynamics zu vertretenden wichtigen Grund, kann DubbeDynamics die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten.
3. Bereits erbrachte Leistungen, begonnene Engineering-, Planungs-, Beschaffungs-, Dokumentations- und Fertigungsleistungen sowie kundenspezifisch beschaffte Materialien, Komponenten und Fremdleistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
4. DubbeDynamics ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere bei Zahlungsverzug, erheblichen Bonitätszweifeln, Verstoß gegen Exportkontroll-, Sanktions-, Compliance- oder Geheimhaltungspflichten oder fehlender Mitwirkung des Kunden trotz angemessener Fristsetzung.
§ 21 Datenschutz
1. Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes.
2. Soweit im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet werden, werden die Parteien erforderliche datenschutzrechtliche Vereinbarungen gesondert abschließen.
3. DubbeDynamics ist berechtigt, geschäftliche Kontaktdaten des Kunden zur Vertragsdurchführung, Kundenbetreuung, Abrechnung und Dokumentation zu verarbeiten.
§ 22 Referenzen
1. DubbeDynamics darf Namen, Logos, Projektinformationen oder sonstige Hinweise auf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz verwenden, sofern nicht bereits eine anderweitige rechtliche Berechtigung besteht.
2. Allgemeine, anonymisierte Projektbeschreibungen ohne Offenlegung vertraulicher Informationen bleiben zulässig.
§ 23 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist, soweit gesetzlich zulässig, Bad Dürkheim, Deutschland.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Ludwigshafen am Rhein, Deutschland. DubbeDynamics ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen, soweit diese zur Anwendung eines anderen Rechts führen würden.
4. Vertragssprache ist Deutsch, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Bei fremdsprachigen Fassungen hat im Zweifel die deutsche Fassung Vorrang.
§ 24 Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVLLB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
2. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt, soweit dies rechtlich zulässig ist.
3. Rechte und Pflichten des Kunden aus dem Vertrag dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von DubbeDynamics auf Dritte übertragen werden.
4. DubbeDynamics ist berechtigt, diese AVLLB für künftige Verträge anzupassen. Für bestehende Verträge gelten Änderungen nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart werden.
Anlage 1 — Standard-Zahlungs- und Lieferbedingungen
Auftragserteilung: 50 % — fällig mit Auftragserteilung / Auftragsbestätigung.
Versandbereitschaft: 40 % — fällig mit Mitteilung der Versandbereitschaft.
Nach Lieferung: 10 % — fällig innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung und Rechnungserhalt.
Standard-Lieferklausel: FCA Bad Dürkheim, Deutschland, gemäß Incoterms® 2020, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.