DubbeDynamics

Rechtliches

Anlage C — Exportkontrolle, Sanktionen und Compliance

Version 2.0 · Stand: Juni 2026 · Anlage zur AEB

§ 1 Zweck und Geltungsbereich

1. Diese Anlage C regelt ergänzende Anforderungen zu Exportkontrolle, Zoll, Sanktionen, Embargos, Ursprung, Präferenz und Compliance für Lieferungen und Leistungen an DubbeDynamics.

2. Sie gilt für Waren, Software, Technologie, technische Unterstützung, Dokumentation, Ersatzteile, Komponenten, Engineering- und Serviceleistungen, soweit diese grenzüberschreitend relevant sein können oder exportkontrollrechtliche, zollrechtliche oder sanktionsrechtliche Bezüge aufweisen.

3. Der Auftragnehmer bleibt für die Einhaltung der für ihn, seine Leistung und seine Lieferkette anwendbaren Vorschriften verantwortlich.

§ 2 Exportkontroll- und Sanktionspflichten

1. Der Auftragnehmer garantiert, alle anwendbaren Exportkontroll-, Zoll-, Embargo-, Sanktions- und Außenwirtschaftsvorschriften einzuhalten, einschließlich Vorschriften der Europäischen Union, Deutschlands, der USA und sonstiger einschlägiger Rechtsordnungen, soweit diese anwendbar sind.

2. Der Auftragnehmer darf keine Leistungen erbringen, weiterleiten, beschaffen oder bereitstellen, wenn dies gegen anwendbare Sanktionen, Embargos, Exportverbote, Re-Exportverbote oder Genehmigungspflichten verstößt.

3. Der Auftragnehmer hat angemessene Prüfprozesse einzurichten, um sanktions- und exportkontrollrechtliche Risiken in Bezug auf eigene Organisation, Unterauftragnehmer, Vorlieferanten, Waren, Software, Technologie und Endverwendung zu erkennen.

§ 3 Informations- und Mitteilungspflichten

1. Der Auftragnehmer hat DubbeDynamics spätestens mit Auftragsannahme schriftlich mitzuteilen, ob die Lieferungen oder Leistungen Exportbeschränkungen, Genehmigungspflichten, Dual-Use-Regelungen, Re-Exportbeschränkungen, US-Origin-Anteile oder sonstigen außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen unterliegen.

2. Erforderliche Angaben umfassen insbesondere Zolltarifnummer, Warenbeschreibung, Ursprungsland, Präferenzursprung, Lieferantenerklärung, Exportkontrollklassifizierung, ECCN, AL-Nummer, Dual-Use-Relevanz sowie sonstige für Einfuhr, Ausfuhr, Re-Export und Weitergabe erforderliche Angaben.

3. Ändern sich exportkontroll-, zoll- oder sanktionsrelevante Angaben nach Auftragsannahme, hat der Auftragnehmer DubbeDynamics unverzüglich zu informieren.

§ 4 Endverwendung, Endverwender und Sanktionen

1. Der Auftragnehmer hat DubbeDynamics unverzüglich zu informieren, wenn ihm Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass Lieferungen oder Leistungen für eine unzulässige Endverwendung, einen sanktionierten Endverwender, ein Embargoland oder eine sonst rechtlich problematische Verwendung bestimmt sein könnten.

2. Der Auftragnehmer sichert zu, dass er, seine gesetzlichen Vertreter, wirtschaftlich Berechtigten und wesentlichen beteiligten Unterauftragnehmer nach seiner Kenntnis nicht auf einschlägigen Sanktionslisten geführt werden, soweit diese Prüfung rechtlich zulässig und zumutbar ist.

3. DubbeDynamics ist berechtigt, Bestellungen auszusetzen, Lieferungen zurückzuweisen, Zahlungen zurückzuhalten, Informationen anzufordern oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit rechtliche oder tatsächliche Sanktions- oder Exportkontrollrisiken bestehen.

§ 5 Zoll, Ursprung und Präferenz

1. Der Auftragnehmer hat richtige und vollständige zoll- und ursprungsrelevante Angaben bereitzustellen. Hierzu zählen insbesondere HS-Code, Ursprungsland, präferenzrechtlicher Ursprung, Lieferantenerklärungen, Langzeitlieferantenerklärungen und sonstige Ursprungsnachweise.

2. Fehlerhafte oder unvollständige Zoll-, Ursprungs- oder Präferenzangaben begründen eine Ersatzpflicht des Auftragnehmers für daraus entstehende Zölle, Steuern, Abgaben, Bußgelder, Verzögerungen, Lagerkosten, Rechtsverfolgungskosten und sonstige Schäden.

3. Der Auftragnehmer hat DubbeDynamics bei zoll-, ursprungs- oder exportkontrollrechtlichen Prüfungen, Nachfragen von Behörden, Kunden oder Prüforganisationen angemessen zu unterstützen.

§ 6 Compliance, Antikorruption und Geschäftsethik

1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu rechtmäßigem, integrem und ethischem Verhalten. Er hat insbesondere Antikorruptions-, Kartell-, Geldwäsche-, Steuer-, Außenwirtschafts-, Arbeits-, Sozial-, Umwelt- und Menschenrechtsvorschriften einzuhalten.

2. Unzulässige Vorteile, Schmiergelder, Bestechung, Bestechlichkeit, Kickbacks, verdeckte Provisionen oder sonstige rechtswidrige Zuwendungen sind untersagt.

3. Bei konkreten Anhaltspunkten für Compliance-Verstöße im Zusammenhang mit der Leistungserbringung hat der Auftragnehmer DubbeDynamics unverzüglich zu informieren und angemessene Abhilfemaßnahmen einzuleiten.

§ 7 Freistellung und Rechtsfolgen

1. Der Auftragnehmer stellt DubbeDynamics von allen Ansprüchen, Schäden, Bußgeldern, Kosten, Verzögerungen und sonstigen Nachteilen frei, die aus einem Verstoß des Auftragnehmers gegen diese Anlage oder anwendbare Exportkontroll-, Zoll-, Sanktions- oder Compliancevorschriften entstehen.

2. DubbeDynamics ist berechtigt, Verträge aus wichtigem Grund zu kündigen oder von ihnen zurückzutreten, wenn die Durchführung gegen anwendbare Vorschriften verstoßen würde oder der Auftragnehmer erforderliche Informationen nicht bereitstellt.

3. Weitergehende gesetzliche und vertragliche Rechte von DubbeDynamics bleiben unberührt.

Anhang C.1 — Mindestangaben des Lieferanten

HS-Code: Zolltarifnummer je Position — spätestens mit Auftragsbestätigung.

Ursprungsland: nichtpräferenzieller Ursprung — spätestens mit Lieferung.

Präferenz: Lieferantenerklärung falls anwendbar — vor Rechnungsfreigabe / falls vereinbart.

Exportklassifizierung: ECCN/AL/Dual-Use-Angabe — spätestens mit Auftragsbestätigung.

Sanktionsrisiko: Hinweis bei Treffern/Bedenken — unverzüglich.

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